AGB - Seedorf
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Seedorf GbR Am See 33
(STAND: SEPTEMBER 2025)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betreibers (Gastaufnahmevertrag). Der Begriff „Gastaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Die Geschäftsbedingungen gelten ferner auch für reine Gastronomieleistungen und Veranstaltungen in den Räumen und dem Gelände des „Seedorfes“, einschließlich aller Außenanlagen.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -Partner, -Verjährung
2.1 Vertragspartner sind der Betreiber „Hedrich und Lachmann Seedorf GbR“ (im Weiteren „Seedorf“ genannt) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Betreiber zustande. Dem Betreiber steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen den Betreiber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlungen, Abrechnungen
3.1 Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Ferienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Betreibers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das „Seedorf“ beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Seedorf verauslagt werden.
Stand: November 2024 Seedorf AGBs 2 von 5
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Der Betreiber kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Seedorfes oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Betreiber erhöht.
3.5 Rechnungen des Betreibers werden in der Regel vor Ort beglichen, in Ausnahmefällen müssen die Auenstände binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug gezahlt werden. Der Betreiber kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Dabei wird 3 Wochen vor Anreise der gesamte Betrag der Buchung auf der CC reserviert. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Betreiber berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Der Betreiber ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Betreibers aufrechnen oder verrechnen.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellungen, Stornierungen) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Ferienwohnungen (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Betreiber der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Regulär wird zwischen dem Betreiber und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Betreibers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Betreiber ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Betreiber einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Betreiber den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
4.4. Die Stornierungsbedingungen für Logisleistungen bei Individualbuchungen (bis 3 Wohneinheiten) sind wie folgt gestaffelt:
- bis 2 Wochen vor Anreisedatum kostenfrei,
- bis 2 Tage vor Anreisedatum 80%
- danach dann 100%
Es gilt jeweils 18 Uhr des entsprechenden Tages der Stornierung.
4.5. Verpflegungsleistungen, die vorab definiert und bestellt wurden werden nach gleichen Maßstäben verrechnet bzw. können auf Kulanzbasis seitens des Betreibers nicht verrechnet werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch für Verpflegungsleistungen nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.6. Für Fremdleistungen von Dritten gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
5 Rücktritt des Betriebes „SeeDorf“
5.1 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Betreiber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2 Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - der dem Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.3 Der berechtigte Rücktritt des Betreibers begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Bereitstellung / Übergabe / Rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen dem Betreiber spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Ein Late Check-Out ist ausschließlich nur nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber möglich. Die Kosten und den Zeitpunkt des spätesten Check-Outs werden vom Betreiber benannt.
7 Haftung des Betriebes
7.1 Der Betreiber haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betreibers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Betreibers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betreibers auftreten, wird der Betreiber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Betreiber empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als Euro 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als Euro 3.500,00 einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Betreiber.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gelände des Betreibers, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Betreibers abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Betreiber nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. Gleiches gilt auch für eingestellt, abgestellte oder anderweitig aufbewahrte Fahrräder, Anhänger, Wassersportgeräte (z.B. SUP, Boot,) etc.
7.4 Weckaufträge werden nicht ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Betreiber übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Der Betreiber haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.5. Die Haus-, Bade- und Saunaordnung ist zum Schutz der eigenen und der Gesundheit anderer Gäste stets zu beachten.
7.6. Eine Haftung für Unfälle von ausgeliehenen Sport- & Freizeitgeräten durch unsachgemäße Handhabung wird ausgeschlossen. Vor dem erstmaligen Ausleihen von Wassersportgeräten während des Aufenthaltes ist eine Einweisung durch das Strandpersonal verpflichtend für den Gast/ Nutzer.
8 Haftung des Kunden
8.1. Für vom Kunden bzw. seiner mitreisenden Reiseteilnehmer verursachte Schäden haftet der Kunde in Höhe des verursachten Schadens. Der Kunde kann hierfür einen Nachweis der Aufwendungen für die Schadensbeseitigung (Reparatur, Neuanschaffung) verlangen.
8.2. Bei Missachtung des Rauchverbotes in den Ferienwohnungen sowie daraus nicht zeitgerechter Vermietbarkeit und zusätzlichem Reinigungsaufwand wird eine Pauschale von Euro 200,00 in Rechnung gestellt. Bei kompletter Nichtvermietbarkeit beträgt die Gebühr 100% des jeweils gültigen Zimmerpreises für eine Nacht.
8.3. Verunreinigungen durch Hunde werden ebenfalls mit einer Pauschale von Euro 100,00 in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen, hervorgerufen von Hunden, gilt 8.1.
8.4. Die Einrichtung der Ferienwohnung samt Mobiliar im Außengelände wird dem Gast während seines Aufenthaltes zur Verfügung gestellt, Ein Entfernen, Umräumen oder Entwenden der Gegenstände ist nicht gestattet. Entstehende Kosten für Reparatur, Wiederherstellung etc. werden dem Gast bei Fehlverhalten in Rechnung gestellt.
8.5. Für den Zeitraum der Überlassung der Wohneinheit ist der Kunde für das Öffnen und Schließen der Türen und Fenster verantwortlich. Entstandene Schäden deren Ursache in fahrlässig geöffneten Fenstern oder Türen liegen, werden den Gast zu 100% in Rechnung gestellt, zzgl. möglicher Ausfälle wegen Nichtvermietbarkeit der Nutzungseinheit.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Görlitz. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Görlitz.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10 Personenbezogene Daten (pbD)
10.1. Personenbezogene Daten (pbD) werden erhoben gem. §30 Bundesmeldegesetz. Darüber hinausgehende Daten dienen der internen Weitergabe für bestimmte Prozesse im Beherbergungsbetrieb (z.B. Autokennzeichen, Allergien, Unverträglichkeiten von Lebensmitteln). Der Gast bestätigt mit seiner Unterschrift beim Check-In, daß er damit einverstanden ist.
10.2. PbD werden automatisch 365 Tage nach Check-Out aus dem Reservierungssystem entfernt und sind nicht mehr verfügbar. Ausnahme: Gäste, die beim Check-In eingewilligt haben, den Newsletter zu erhalten bzw. am Stammgast-Programm teilnehmen wollen.
10.3. PbD von Gästen, die lediglich angefragt aber dann nicht gebucht haben, werden 30 Tage nach Stornierung der Anfrage aus dem Reservierungssystem automatisch gelöscht.
10.4. Bei Gastanfragen zu pbD hat der Gast sich als solcher zu identifizieren. Für die Auskunft zu pbD hat der Betreiber gem. Artikel 12 Absatz 3 der DSGVO einen Monat Zeit. Die Auskunft erfolgt ausschließlich über die Geschäftsleitung und darf gegenüber anderen Mitarbeitern nicht begehrt werden.